Gestützt auf Art. 82 der Verordnung des Fernmeldegesetzes, kann die Leucom Stafag AG beauftragt werden Auskunft über die Verbindungsdetails und die Identität des Verursachers der missbräuchlichen Anrufe zu erteilen. Hierfür bitte beiliegenden PDF-Antrag ausdrucken und ausgefüllt per Post oder E-Mail an Leucom senden.