Wie lange ist die Kündigungsfrist bei den Abos, Zusatzpakten oder zusätzlichen TV Boxen?

Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragsdauer: 2 Monate Kündigungsfrist auf Monatsende.

Kündigung einer nicht mehr benötigten zusätzlichen TV Box: Kündigung/Rückgabe jederzeit möglich auf Ende des laufenden Monats.

Kündigung von nicht mehr benötigten Zusatzpaketen: Kündigung jederzeit möglich auf Ende des laufenden Monats.

Downgrading eines bestehenden Abos nach Ablauf der Mindestvertragsdauer (bspw. Reduktion der Internetgeschwindigkeit): Downgrading jederzeit möglich auf Ende des laufenden Monats.

Downgrading eines bestehenden Abos während der Mindestvertagsdauer: Downgrading jederzeit möglich auf Ende des laufenden Monats.

Kündigung des Abos während der Mindestvertragsdauer: Mindestens 1 Jahr muss zu vollen Abonnementskonditionen verrechnet sein, dann wird die Differenz zu den Aufschaltkosten von 12-Monatsverträgen verrechnet. Eventuell gewährte Gratismonate bei Abo Abschluss werden nachverrechnet.

Kündigung von einzelnen Diensten (bspw. nur Telefonie, TV, Telefonie oder Mobile – Internet bleibt bestehen) während der Mindestvertragsdauer: Kündigung jederzeit möglich mit 2 Monaten Kündigungsfrist auf Monatsende.

Bei der Telefonie ist es möglich, eine Ausportierung auch vor Ablauf der zweimonatigen Kündigungsfrist vorzunehmen. Die 2 Monate werden verrechnet, die Ausportierung kann jedoch bereits früher erfolgen, wenn der Kunde dies wünscht.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne unser Kundencenter zur Verfügung: info(at)leucom.ch oder 052 552 52 00.