Neue Regelung Replay TV (GT12)

Die bisherige Verfügbarkeit von Replay TV in der Schweiz ist eine absolute Ausnahmeregelung. In unseren Nachbarländern sowie in anderen Märkten müssen Replay Rechte mit den einzelnen Sendern und für die jeweiligen Sendungen separat verhandelt werden. D.h. Replay ist dort kostenpflichtig und nur für die Sendungen und Sender verfügbar, mit denen man einen Vertrag dazu hat. Die flächendeckende Verfügbarkeit von Replay über alle Sender in der Schweiz ist im sogenannten Gemeinsamen Tarif 12 (GT12) geregelt. Nun haben einige Sender angemerkt, dass ihnen mit dem bestehenden Replay TV in der Schweiz wichtige Werbeeinnahmen verloren gehen. Um das beliebte Replay TV weiter anbieten zu können, hat sich die gesamte TV-Branche auf einen Kompromiss geeinigt, der in der neuen sogenannten Branchenvereinbarung geregelt ist.

Die häufigsten Fragen zu GT12

Warum haben die Verbreiter dem Anliegen der Sender zugestimmt?
Die Branchenvereinbarung war ein Kompromiss, um das beliebte Replay TV überhaupt weiter anbieten zu können. Es gab schlicht keine Alternative. Wenn die Verbreiter die Vereinbarung nicht akzeptiert hätten, hätte sich das TV-Erlebnis für die Endkund*innen langfristig wohl deutlich verschlechtert, da die Replay Rechte – wie in den Nachbarländern – einzeln mit den Sendern und für die jeweiligen Sendungen hätten verhandelt werden müssen. Verfügbarkeit von Replay in der Schweiz ist eine absolute Ausnahmeregelung. In unseren Nachbarländern sowie in anderen Märkten ist Replay nicht oder nur mit Werbeeinspielungen verfügbar.

Was verändert sich genau?
Die Kund*innen bekommen auf den teilnehmenden Sendern neu Replay-Werbung ausgespielt, wenn sie:
eine Replay Sendung schauen
eine begonnene Sendung von vorne anschauen (Start-Over)
aufgenommene Sendungen in den ersten 7 Tagen schauen (Replay Fenster)
Live-Pause drücken im Live TV, Replay oder in den Aufnahmen

Welche Werbeformen kommen neu?
Den Kund*innen werden folgende neuen Werbeformen ausgespielt:
Start Ads: Kurzer Werbespot zum Start einer Sendung im zeitversetzten Fernsehen
FFW Ads (Fast Forward): Werbespot, wenn in einem linearen Werbeblock im zeitversetzten Fernsehen vorgespult wird.
Pause Ads: Statische Werbung nach Drücken der Pausentaste im Live oder zeitversetzten TV.

Welche Arten von Werbung werden abgespielt/eingeblendet?
Wie bisher werden einerseits die bekannten Werbeblöcke der TV Sender weiterhin abgespielt. Neu gibt es jedoch eine alternative Werbung, ähnlich wie die Werbeeinblendungen bei YouTube. Diese alternativen Werbeeinblendungen sind jedoch nicht personalisiert und es werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Die Werbung wird auf Basis der Postleitzahl des Kunden aufgespielt. Weitere personenbezogenen Daten wie Name, Adresse usw. werden nicht übermittelt.
Bei der Pause Funktion wird lediglich ein Werbebild im Standbild eingeblendet. Dieses verschwindet wieder, wenn die Wiedergabe mit der Play Funktion fortgesetzt wird.

Was ändert sich für die Kunden?
Die Kunden müssen zwar Werbeblöcke schauen und können diese nicht mehr wie bisher überspulen, jedoch sind diese Werbeblöcke in jedem Fall kürzer.

Was umfasst zeitversetztes Fernsehen?
Zeitversetztes Fernsehen umfasst:
Aufnahmen (7 Tage)
Live Pause
Start-over
Replay TV

Warum sind auch Aufnahmen und Live-Pause betroffen?
Der Einsatz dieser neuen Werbeformen gehört zur Abmachung im Rahmen der Branchenvereinbarung, weil diese Funktionen ebenfalls unter zeitversetzte Fernsehnutzung fallen.

Welche Sender sind betroffen?
Kund*innen können auf der Mehrheit der TV-Sender weiterhin, wie gewohnt Replay TV schauen. Aktuell setzen primär Deutsche und Schweizer Privatfernsehsender die neuen Werbemöglichkeiten ein:
3plus
4plus
5plus
6plus
7+ Schweiz Family / Nickelodeon Schweiz
kabel eins
NITRO
ProSieben
ProSieben MAXX
Puls 8
RTL
RTL2
Super RTL
S1
SAT.1
SAT.1 GOLD
SIXX
TV24
TV25
VOX
n-tv
Tele Züri
TVO
Tele M1
Tele Bärn