Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Parteien und Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Leucom Stafag AG und die Leucom Schlatter AG (gemeinsam nachfolgend „Leucom“) erbringen technische Dienstleistungen zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der Leucom und der Kundin/ dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) im Zusammenhang mit dem Bezug von Dienstleistungen oder Produkten (nachfolgend „Dienstleistungen“ genannt) der Leucom durch den Kunden. Als Kunde wird jede juristische oder natürliche Person bezeichnet, welche mit der Leucom einen gültigen Vertrag abgeschlossen hat. Dies gilt auch für Personengesellschaften. Der Kunde akzeptiert die AGB durch die Anmeldung oder Auftragserteilung, durch die Annahme oder Benutzung der entgeltlichen oder unentgeltlichen Dienstleistungen oder Bezahlung der Rechnung.
2. Dienstleistungen von Leucom
Leucom bietet Dienstleistungen aller Art im Bereich der Telekommunikation, Informationstechnologie und Unterhaltungselektronik an. Der aktuelle Umfang, Inhalt und die Preise (nachfolgend „Vertrags-“, „Angebots-“ oder einfach nur „Konditionen“) der Dienstleistungen von Leucom sind auf der Website www.leucom.ch ersichtlich und beschrieben. Die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültige Konditionen der Dienstleistung werden im Vertrag aufgeführt. Die Leucom behält sich das Recht vor die Angebotskonditionen jederzeit zu ändern, ohne dass dies eine Anpassung des Vertrags bzw. der vereinbarten Vertragskonditionen zur Folge hat. Der Kunde akzeptiert, dass die Dienstleistungen nur bezogen werden können, falls die erforderlichen technischen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
3. Vertragsbeginn, -dauer und -beendigung
3.1. Vertragsbeginn
Sofern nicht anders vereinbart beginnt der Vertrag mit Annahme oder Benutzung der entgeltlichen oder unentgeltlichen Dienstleistungen oder Bezahlung der Rechnung. Die Leucom behält sich vor, vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung des Kunden durchzuführen und/oder die Hinterlegung einer Kaution durch den Kunden zu verlangen. Ebenso behält sie sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Die Leucom behält sich das Recht vor, Willkommens- oder ähnliche Rabatte nicht zu gewähren oder zurück zu fordern, sollte sie eine missbräuchliche Kündigung und Wiederanmeldung zur Erlangung solcher Rabatte durch den Kunden vermuten.
3.2. Vertragsdauer
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vertragsdauer unbestimmt und die Mindestvertragsdauer beträgt zwölf Monate. Im Falle von als Willkommensrabatt gewährten Gratismonaten verlängert sich die Mindestvertragsdauer um die entsprechende Anzahl Monate. Im Falle von Umzügen oder anderen Vertragsanpassungen, bei denen eine neue Mindestvertragsdauer vereinbart wird, und sollte die bestehende Mindestvertragsdauer noch nicht abgelaufen sein, so verlängert sich stattdessen die bisherige Mindestvertragsdauer um die entsprechende Anzahl Monate.
3.3. Ordentliche Kündigung
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden. Die Geräte von Leucom, die dem Kunden zur Erbringung der Dienstleistung leihweise zur Verfügung gestellt wurden, sind nach erfolgter (ordentlicher oder ausserordentlicher) Kündigung durch den Kunden an Leucom zu retournieren.
3.4. Ausserordentliche Kündigung
Sollten die technischen Voraussetzungen bei Vertragsantritt nicht erfüllt sein (z.B. nicht vorhandener Kabelnetzanschluss oder nicht taugliche Hausinstallation) oder nicht erreicht werden können (z.B. Verweigerung von Zugängen) kann der Vertrag durch Leucom per sofort und ohne direkte Kostenfolge aufgelöst werden. In diesem Fall sind sämtliche bereits gelieferten oder installierten Geräte durch den Kunden zu retournieren. Eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Verschulden des Kunden bleibt vorbehalten. Die Leucom ist berechtigt, jederzeit bei Verletzung dieser AGB durch den Kunden den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Wegzug des Kunden aus dem Einzugsgebiet der Dienstleistungen oder der Umzug in eine Liegenschaft innerhalb des Einzugsgebietes der Dienstleistungen, die technisch nicht tauglich ist, heben das Vertragsverhältnis mit Eintritt des erwähnten Ereignisses nicht automatisch auf. Eine Rückvergütung von bezahlten Gebühren pro rata temporis ist nur bei ordentlicher Kündigung möglich.
4. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
4.1. MWST
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise für Dienstleistungsangebote inklusive MWST.
4.2. Zahlungszyklus und -fristen
Der Preis für Dienstleistungen wird quartalsweise zur Quartalsmitte oder jährlich zu Beginn des Jahres in Rechnung gestellt und der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Rechnung innert 30 Tagen zu bezahlen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Leucom durch den Zahlungsverzug entstehen. Leucom behält sich das Rech vor, bei Zahlungsverzug eine Mahngebühr zu erheben, die Erbringung von Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft einzustellen oder den Vertrag fristlos zu beenden.
4.3. Abrechnung
Die Abrechnung leistungsbezogener Gebühren erfolgt auf Basis der Aufzeichnungen von Leucom. Diese gilt auch dann als richtig, wenn der Kunde Einwände gegen die Rechnung erhebt, die technischen und administrativen Abklärungen von Leucom aber keine Anhaltspunkte für Fehler ergeben.
4.4. Unterbruch der Dienstleistungen
Die wiederkehrenden oder einmaligen Kosten für Dienstleistungen sind auch während bzw. in Folge eines geplanten oder ungeplanten technischen Unterbruchs der Dienstleistungen durch den Kunden vollumfänglich geschuldet, d.h. es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Kostenreduktion oder Vergütung, sofern ein Vertrag dies nicht explizit vorsieht. Der Kunde und die Leucom verzichten auf die gegenseitige Verrechnung von Forderungen.
5. Vertragsänderung
5.1. Konditionen der Dienstleistungen
Die Leucom behält sich das Recht vor die Konditionen ihrer vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, sowie diese AGB jederzeit zu ändern. Im Falle von vertraglichen Änderungen durch die Leucom, welche wesentlich zum Nachteil des Kunden erfolgen, ist der Kunde jedoch berechtigt, den Vertrag ohne Kostenfolge innerhalb eines Monats seit Publikation oder Bekanntgabe der Änderung schriftlich auf den Zeitpunkt der Änderung zu kündigen. Andernfalls gelten die Vertragsänderungen als akzeptiert. Sofern einer vertraglichen Änderung zum Nachteil des Kunden innerhalb von 12 Monaten eine vertragliche Änderung vom Vorteil des Kunden vorausgegangen ist, sind die vertraglichen Änderungen in ihrer Gesamtheit zu beurteilen, ob es sich dabei um eine Änderung wesentlich zum Nachteil des Kunden handelt. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer oder Urheberrechtsgebühren), sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern (insb. bei Mehrwertdiensten) gelten nicht als Vertragsanpassungen, welche zur ausserordentlichen Kündigung gemäss dieser Ziffer berechtigen.
5.2. AGB-Änderungen
Die jeweils aktuellen und verbindlichen AGB können auf der Website www.leucom.ch/agb eingesehen werden. Im Falle einer Aktualisierung der AGB wird über die Änderung per E-Mail, per News auf der Webseite oder auf andere geeignete Weise informiert.
6. Pflichten und Rechte des Kunden
6.1. Standort und Umzug
Der Kunde verpflichtet sich, seine exakte Adresse (Standort) zu nennen, um die Standorterkennung bei der Anwahl von Notfallnummern sicherzustellen. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Standortbestimmung bei der Anwahl von Notfallnummern einzig bei der vorgenannten Stammadresse möglich ist. Wählt sich der Kunde von einem anderen Standort in eine Notfallnummer ein, so wird die Standorterkennung nicht gewährleistet. Der Kunde ist verpflichtet einen Wohnungswechsel mindestens drei Wochen vor dem Umzug schriftlich zu melden.
6.2. Nutzung
Der Kunde ist für jede Nutzung der Dienstleistungen verantwortlich, ebenso für die Nutzung durch Dritte. Alle in Rechnung gestellten Gebühren für die Nutzung der Dienstleistungen über seinen Kabelnetz- oder Mobilanschluss für Dienstleistungen sind durch den Kunden zu begleichen. Dies gilt auch für die Nutzung von erhöht kostenpflichtigen Telefon-Angeboten. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen im Rahmen der vertraglichen sowie der anwendbaren schweizerischen und internationalen Gesetze und Vorschriften zu benutzen. Der Kunde anerkennt, dass insbesondere, aber nicht abschliessend, die Übermittlung von Daten oder Informationen, die gegen das anwendbare Recht verstossen, das Tätigen von unerwünschten Werbeanrufen oder das Übermitteln von unerwünschten Werbemitteilungen oder sonstigen unverlangten Mitteilungen, die Belästigung von Drittpersonen etc. sowie alle Tätigkeiten, die diesen Vertrag oder anwendbares Recht potentiell oder tatsächlich verletzen, nicht erlaubt sind und zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags durch die Leucom führen können.
6.3. Weiterverkauf
Ein Weiterverkauf der bezogenen Dienstleistungen ist nicht gestattet. Darin eingeschlossen ist die Aufteilung eines Anschlusses auf mehrere Unter-Parteien.
7. Rechte und Pflichten von Leucom
7.1. Störungs-Support und -behebung
Die Leucom ist bestrebt einen einwand- und störungsfreien Bezug ihrer Dienstleistungen zu bieten. Eine vollständig störungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden. Die Leucom nimmt Störungsmeldungen über ihre Hotline, per E-Mail oder in ihren Verkaufsfilialen entgegen. Störungen, die in ihrem Einflussbereich liegen, behebt sie so rasch wie möglich nach dem Best-Effort-Prinzip innerhalb der üblichen Arbeitszeiten. Für Grossstörungen, sowie auf kostenpflichtigen Auftrag des Kunden werden Störungen auch ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten behoben. Handelt es sich bei der Störungsursache um eine Ursache, die in den Verantwortungsberiech des Kunden fällt (z.B. Fehlmanipulation oder Beschädigung von Geräten) oder musste der Kunde speziell instruiert werden, sind die entsprechenden Kosten durch den Kunden zu tragen, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Störungsmeldung nicht bekannt oder abschätzbar waren, oder aufgrund von Mutmassungen über eine andere Störungsursache nicht durch den Kunden erwartet waren.
7.2. Wartungsarbeiten
Die Leucom ist verpflichtet ihre Infrastruktur zu warten und zu unterhalten, um einen möglichst störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Zu diesem Zweck, sowie zum Um- und Ausbau von Infrastruktur ist es Leucom gestattet den Bezug von Dienstleistungen zu unterbrechen. Leucom informiert den Kunden soweit vorhersehbar frühzeitig über die geplanten Unterbrüche mittels entsprechender Publikation auf ihrer Webseite. Sie übernimmt jedoch keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Korrektheit der publizierten Informationen.Wenn möglich nutzt Leucom die folgenden Zeitfenster für Wartungsarbeiten: Dienstag und Donnerstag jeweils 14.00 bis 16.00 Uhr, sowie Mittwoch 00.00 bis 06.00 Uhr.
7.3. Nutzungsverantwortung
Die Leucom übt keine Kontrolle über die Informationsinhalte des Kunden aus. Weder transportierte Daten noch über das Internet zugängliche, gespeicherte Dateien, z.B. auf Servern, dürfen jedoch Inhalte enthalten, die gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch strafbar sind, oder gegen internationale Rechtsnormen verstossen, z.B. Gewaltdarstellungen, harte Pornographie, Aufruf zur Gewalt und rassistische Propaganda, Störungen der Kultur- und Glaubensfreiheit, usw. Werden jedoch solche Inhalte eruiert, so hat die Leucom das Recht die entsprechenden Zugriffe eigenständig oder auf behördliche Anweisung hin sofort und ohne Entschädigungspflicht zu sperren. Die Leucom übernimmt keine Verantwortung für die Daten, die der Kunde übermittelt oder Dritten zugänglich macht. Die Leucom behält sich vor, nach eigenem Ermessen die Dienstleistungen ohne vorherige Benachrichtigung zu sperren, falls der Kunde Inhalte übermittelt, die zu einer Haftbarkeit für Leucom führen könnten oder diesen Vertrag oder anwendbares Recht potentiell oder tatsächlich verletzen.
8. Weitere Bestimmungen für Dienstleistungen
Die folgenden Bestimmungen gelten in Bezug auf die entsprechenden Dienstleistungen, sofern sie vertraglich zwischen dem Kunden und Leucom vereinbart sind bzw. durch den Kunden in Anspruch genommen werden.
8.1. Internet – Fair use policy
Der Kunde ist im Rahmen einer Fair use policy verpflichtet die übermässige, unnötige, unverhältnismässige oder böswillige Nutzung des Internetanschlusses, bzw. die damit verbundene Belastung der Netzinfrastruktur zu vermeiden. Bei Verletzung der Fair use policy behält sich die Leucom vor, geeignete Massnahmen, wie z.B. die Limitierung der am Anschluss verfügbaren Bandbreite oder die Abschaltung des entsprechenden Internetzugangs, zu ergreifen.
8.2. Surfgeschwindigkeit / Übertragungsrate
Soweit nicht anders angegeben sind sämtliche Up- und Download-Geschwindigkeitsangaben als variable Bitrate nach dem Best-Effort-Prinzip definiert. Leucom garantiert unabhängig von der Anschlussart eine durchschnittliche minimale Übertragungsrate von 33% der vertraglich vereinbarten Übertragungsrate.
8.3. Servicekosten im Support- oder Störungsfall
Bei einem Servicegang von Leucom werden sämtliche Materialkosten, Reparaturkosten an gekauften, gemieteten oder in Dienstleistungspaketen enthaltenen Geräten oder Installationen (z.B. Hausanschlussverstärker, Anschlusskabel, Router, TV-Geräte, etc.), sowie die Erbringung von weiteren Dienstleistungen (z.B. Einrichten von Programmen, Einbinden von Geräten ins WLAN, etc.) dem Kunden in Rechnung gestellt. Ausgeschlossen davon sind Garantie-Leistungen an bei Leucom erworbenen, gemieteten oder in Dienstleistungspaketen enthaltenen Geräten (z.B. Router fürs Internet-Abo), sowie im Dienstleistungspaket enthaltene Leistungen (z.B. Lieferung und Installation bei Bestellung). Falls der Kunde eine Störung in den Dienstleistungen von Leucom bemängelt und in der Folge eine andere Servicefirma als Leucom zur Behebung aufbietet, so sind diese Kosten vollumfänglich durch den Kunden zu tragen und werden nicht durch Leucom übernommen. Dies gilt auch für den Fall von mangelhaften Geräten, welche durch Leucom zur Verfügung gestellt wurden, sowie für mangelhafte Ausführung von Dienstleistungen durch Leucom.
8.4. Hausinstallation
Die Installation der Telefonausrüstung und allfälliger Hausverteilanlagen, sowie der allgemeinen technischen Tauglichkeit (Kupfer-, Koaxial- oder Glasfasertechnologie) ist Sache des Kunden. Sollte sich eine Hausinstallation während der Laufzeit des Vertrages als fehlerhaft erweisen, so dass eine Erbringung der Dienstleistungen von Leucom nicht oder nur störungsbehaftet möglich ist, wird der Kunde durch Leucom auf den Missstand aufmerksam gemacht. Kann oder will der Kunde den Missstand nicht beheben, kann die Leucom den Vertrag nach einer Frist von 30 Tagen auf das nächste Monatsende kündigen. Der Kunde anerkennt, dass die Leucom keine Haftung für eine fehlerhafte oder nicht funktionierende Hausinstallation übernimmt. Die Leucom weist darauf hin, dass die Hausinstallation von einem Fachhändler auszuführen ist. Verursacht eine Hausinstallation Störungen oder Schäden in der Infrastruktur der Leucom (z.B. Einstreuung von Störsignalen), kann diese umgehend die Dienstleistung für den Kunden unterbrechen und den entstandenen Schaden beim Kunden einfordern. Die Störungsbehebung in der Hausinstallation ist durch den Kunden separat in Auftrag zu geben und zu bezahlen.
8.5. E-Mail
Das Versenden von Spam über die E-Mail-Server von Leucom ist für den Kunden verboten. Der Betrieb von Mailinglisten in einem Ausmass, welches die Betriebsstabilität der Server der Leucom gefährdet, ist verboten und gilt als unsachgemässe Verwendung. Leucom behält sich das Recht vor bei entsprechendem Verdacht die entsprechenden Dienstleistungen zu sperren. Datentransfer und -sicherung, sowie die mit dem Versand von E-Mails einhergehenden Risiken sind ausschliesslich Sache des Kunden. Eine Wiederherstellung von E-Mail-Kundendaten aus den Sicherungen der Leucom ist in jedem Fall kostenpflichtig. Nach Vertragsauflösung ist die Leucom berechtigt, alle auf ihrem Server befindlichen Daten des Kunden ohne vorherige Ankündigung zu löschen.
8.6. Personal Video Recording (PVR)
Der Kunde ist für die Aufzeichnung, Verwendung und Löschung von PVR-Aufnahmen selbst verantwortlich. Alle entsprechenden Aufnahmen sind bei der Leucom gespeichert. Die Leucom ist für die Datenhaltung und Datenpflege verantwortlich. Gehen Aufnahmen trotz der angewandten Sicherungsmassnahmen durch die Leucom verloren, lehnt die Leucom jegliche Haftung ab und es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung. Nach Vertragsauflösung ist die Leucom berechtigt, alle gespeicherten Aufnahmen des Kunden ohne vorherige Ankündigung zu löschen.
8.7. Festnetz-Nummern
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vergabe einer bereits vergebenen Nummer. Die Leucom übernimmt keine Haftung und Verantwortung für Rechtsstreitigkeiten, welche sich aus einer Zuteilung einer oder mehrerer Nummern oder Nummernblöcke ergeben. Eine Nummern-Portierung kann nur mittels vorangehender schriftlicher Bevollmächtigung des Kunden (Portierungsformular) durchgeführt werden. Bei Neubestellung teilt die Leucom dem Kunden eine Rufnummer aus dem ihr von den Telekommunikationsbehörden zur Verfügung gestellten Nummernblock zu. Diese zugewiesene Rufnummer ist für den Kunden im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistungen für die Vertragsdauer exklusiv und nicht übertragbar. Die Rufnummer geht nicht in das Eigentum des Kunden über. Eine Übertragung von Rufnummern kann nicht durch Vererbung, Verkauf, Verpfändung, Ausleihe, zur Verfügung stellen oder auf sonstige Weise ohne ausdrückliche Zustimmung der Leucom auf Dritte übertragen werden. Die Rufnummer kann ohne Kostenfolge geändert werden, sofern betriebliche oder technische Gründe eine Rufnummeränderung erforderlich machen oder die Behörden es fordern.
8.8. Festnetz-Telefonie – Fair use policy
Wird für Leucom ein hohes Telefongebührenvolumen sichtbar oder hat sie begründete Zweifel, ob der Kunde die Zahlungsbedingungen einhalten kann, kann sie eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung vom Kunden verlangen. Bei Nicht-Einhaltung kann, nach einmaliger Mahnung, der Anschluss für ausgehende Gespräche gesperrt werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Gesprächstaxenlimite pro Telefonat Fr. 100.00, die wöchentliche Gesprächstaxenlimite Fr. 300.00 und die monatliche Gesprächstaxenlimite Fr. 500.00. Bei Überschreitung einer der Gesprächstaxenlimiten kann Leucom den Dienst für ausgehende Gespräche (Verdacht auf Missbrauch), automatisch per sofort sperren. Leucom ist berechtigt dem Kunden eine Akonto-Rechnung zu stellen, welche innert 5 Tagen zu begleichen ist, bevor die Sperrung aufgehoben wird. Der Kunde kann seine Gesprächstaxenlimite durch eine einmalige Kautionshinterlegung individuell anpassen. Die übermässige, belästigende oder sonstig missbräuchlicher Nutzung eines Telefonanschlusses im Flatrate- oder Minutentarif ist untersagt. Ebenso ist die gewerbliche Verwendung von FlatrateTelefonie-Anschlüssen für Privatkunden bzw. als solche abgeschlossene Dienstleistungsverträge untersagt. In diesen Fällen ist die Leucom zur sofortigen Sperrung des Anschlusses berechtigt. Es bleibt ihr vorbehalten, die entstandenen Kosten bis zur Sperrung des Anschlusses bzw. entsprechenden Schadensersatz dem Kunden in Rechnung zu stellen.
8.9. Nutzung kostenpflichtiger Telefon-, SMS- oder MMS-Dienste
Wenn Kunden über Ihre Anschlüsse Dienstleistungen beziehen oder Waren bestellen, welche über kostenpflichtige Nummern (08xx/09xx) angeboten werden, wird die Leucom die zusätzlichen Kosten auf ihrer Rechnung belasten. Diese Bestimmung kommt auch dann zur Geltung, wenn die Leucom nur mit dem Inkasso für Dritte beauftragt ist. Leucom ist nicht haftbar für durch den Kunden bewusst oder unbewusst abgeschlossene Mehrwertdienst-Verträge. Die entstandenen Kosten sind durch den Kunden zu tragen. Die Verantwortung für die Auflösung solcher Verträge oder ein rechtliches Vorgehen gehen Dritte liegt beim Kunden.
8.10. Mobil-Telefonie – Fair use policy
Die Leucom vereinbart bei Mobiltelefonie-Verträgen mit „unlimitierten” Minuten, SMS oder Daten entsprechende Fair use-Limiten mit dem Kunden. Nach erreichen bzw. überschreiten dieser Fairuse-Limiten können die entsprechenden Kosten durch Leucom an den Kunden in Rechnung gestellt oder der Mobiltelefonie-Dienst gesperrt werden.
9. Haftungsausschluss
Die Leucom steht für die sorgfältige Erbringung ihrer Dienstleistungen, die Sicherstellung der Verbindungen und den Schutz und Erhalt der durch Sie genutzten Infrastruktur ein. Das Auftreten von Funktionsstörungen und Unterbrüchen ist jedoch nicht gänzlich auszuschliessen. Eine jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen und das Erreichen der Notfallnummern kann nicht garantiert werden. Die Leucom schliesst im rechtlich zulässigen Umfang jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden, welche durch höhere Gewalt, Verzug oder infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der Dienstleistungen, Leistungsstörungen bei Drittlieferanten sowie für das Erreichen der jeweiligen Notfallnummern, aus. Auch kann die Leucom keine Gewährleistung für bestimmte Gesprächskapazitäten oder Internetleistung geben. Wird der Anschluss zum Bezug von Waren und Dienstleistungen Dritter genutzt, gilt die Leucom nicht als Vertragspartner. Die Leucom lehnt jegliche Haftung und Gewährleistung im Zusammenhang mit bezogenen Waren oder Dienstleistungen Dritter ab. Die Leucom übernimmt keine Verantwortung für Inhalte oder Mitteilungen, die der Kunde im Internet publiziert oder versendet. Bietet der Kunde Dienstleistungen hinter seinem Anschluss an (z.B. Weboder Mail-Server) tut er dies auf eigene Verantwortung und Haftung. Ergibt sich im Rahmen einer Mängelbehebung, dass die Ursache des Mangels in der Fehlmanipulation, -installation oder unsachgemässem Umgang durch den Kunden oder durch Dritte, in Infrastruktur oder Gegenständen des Kunden oder Dritter, in niedriger (z.B. Blitzschaden) oder höherer Gewalt oder in anderen kundenseitigen Gegebenheiten begründet ist, so haftet Leucom nicht für die entstandenen Schäden und sie ist berechtigt, die angefallenen Aufwendungen für Mängelermittlung und -behebung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
10. Höhere Gewalt
Die Leucom haftet nicht, wenn die Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt und spezieller Ereignisse unterbrochen oder die Nutzung nur eingeschränkt möglich ist. Dazu gehören Naturereignisse von besonderer Intensität (wie Überschwemmungen, Erdbeben, usw.), kriegerische Ereignisse, Streik, Terrorismus, unvorhergesehene Einschränkungen und Restriktionen durch Behörden, Stromausfall, Virenbefall und Leistungsstörungen in den Kabelnetzen.
11. Übertragung von Rechten und Pflichten
Jegliche Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Leucom.
12. Nutzungsrecht, Eigentumsrecht, geistiges Eigentum und andere Rechte
Der Kunde erhält von Leucom die Gewähr für das Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen. Alle übrigen Rechte, insbesondere Eigentumsrechte, sowie jegliches geistiges Eigentum, Markenrechte, Schutzrechte oder Urheberrechte an und in Zusammenhang mit den Dienstleistungen verbleiben bei der Leucom bzw. allfälligen berechtigten Dritten und dürfen vom Kunden nicht genutzt oder weitergegeben werden.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines abgeschlossenen Vertrages unwirksam sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der restlichen Bestimmungen dieser AGB und des abgeschlossenen Vertrages unberührt. Nichtige Bestimmungen sind durch jene rechtmässigen Bestimmungen zu ersetzt, welche in wirtschaftlicher Sicht möglichst gleichwertig sind.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Frauenfeld. Leucom ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz oder Sitz des Kunden geltend zu machen.