Leucom mit neuem Replay-TV Angebot.

Leucom implementiert Branchenlösung für ReplayTV
Mit dem Start der neuen Branchenlösung für das zeitversetzte Fernsehen erneuert Leucom ihr ReplayTV-Angebot. Ab dem 04. Oktober 2022 werden den Kunden mit „ReplayTV Easy“ und „ReplayTV Premium“ zwei neue TV-Abos für Fr. 12.– resp. Fr. 20.– zur Verfügung stehen.
Damit passt Leucom ihre Abo-Produkte den neuen Gegebenheiten unter der Branchenvereinbarung an. Wer beim Fernsehen im günstigeren Abo die normale Werbung überspringen möchte, wird künftig bei den teilnehmenden Sendern eine kürzere alternative Werbung angezeigt bekommen. Beim Premium-Abo kann die Werbepause per Knopfdruck direkt übersprungen werden und zusätzliche Funktionen sind inkludiert.
„Was das Preis-Leistungs-Verhältnis unseres TV-Angebots angeht, bleiben wir damit nach wie vor Spitzenklasse“, sagt Roland Schlatter, CEO von Leucom. Denn von den höheren Urheber-Gebühren, die den TV-Sendern zufallen, sind alle Anbieter von ReplayTV betroffen.

Von den Preisaufschlägen sind auch bestehende Abonnemente betroffen. Was sich genau ändert, hängt vom jeweiligen Abo und der eingesetzten Set-Top-Box ab. Die Leucom-Kunden werden individuell über die notwendigen Anpassungen und die neuen Optionen informiert. Wer als Neukunde das Angebot der Leucom ausprobieren möchte, kann noch bis zum 31. Oktober 2022 von 12 Monaten gratis ReplayTV profitieren.

Über den GT12 (Gemeinsamer Tarif 12) und die Branchenvereinbarung
Gemäss geltendem Urheberrecht müssen alle TV-Anbieter die Sender für die zeitversetzte Verbreitung ihrer Inhalte entgelten. Der Tarif dafür wird zwischen den Branchenverbänden (Suissedigital und Swissstream) und den Verwertungsgesellschaften (ProLitteris, SSA Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM) ausgehandelt. Die Verwertungsgesellschaften und die Verbreiterverbände haben sich im Juni 2020 auf einen höheren Tarif (Gemeinsamen Tarif 12) geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz gestützt auf das Urheberrechtsgesetz regelt.
Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Verbreitern und Sendern, um zeitversetztes Fernsehen in der Schweiz auch in Zukunft in der bisherigen Form anbieten zu können. Der Nationalrat hat die Verbreiter und Sender Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung verpflichtet. Durch die neuen Werbeformen sollen die monetären Ausfälle der Sender – bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV – kompensiert werden.